Zeitplan für die Umsetzung des EU AI Act: Was bereits heute gilt und was sich mit dem „Digital Omnibus“ ändert
Análisis práctico del Reglamento (UE) 2024/1689, sus obligaciones escalonadas y los aplazamientos del Reglamento (UE) 2026/1744 (Digital Omnibus), aprobado por el Consejo el 29 de junio de 2026 y publicado en el DOUE el 24 de julio de 2026.
Wichtigste Ergebnisse
- Das KI-Gesetz ist seit August 2024 in Kraft, wird jedoch schrittweise umgesetzt: Nicht alle Bestimmungen treten gleichzeitig in Kraft.
- Der 2. August 2026 ist das allgemeine Datum für das Inkrafttreten der Verordnung für diejenigen Bestimmungen, für die kein spezifischer Zeitplan festgelegt wurde, einschließlich Artikel 50 (Transparenz und Kennzeichnung synthetischer Inhalte).
- Mit dem „Digital Omnibus“ wurden die Verpflichtungen im Zusammenhang mit hohen Risiken aus Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben, was gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan eine Verlängerung um 16 Monate bedeutet.
- Das Verbot von nicht einvernehmlichen intimen/sexuellen Inhalten und KI-generiertem CSAM tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft – ein neues Datum, das durch das Omnibus-Gesetz eingeführt wurde.
- Unternehmen, die bereits mit KI arbeiten, müssen bis zum 2. August 2026 noch einige Aufgaben erledigen: Bestandsaufnahme, Risikoeinstufung, Dokumentation und Richtlinien zur menschlichen Überwachung.
Eine Verordnung, die zwar in Kraft ist, aber stufenweise umgesetzt wird
Die Verordnung (EU) 2024/1689, bekannt als „AI Act“ oder „Verordnung über künstliche Intelligenz“, wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 1. August 2024 in Kraft. „In Kraft treten“ bedeutet jedoch nicht, dass die Verordnung „ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang gilt“.
Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Verordnung, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt, sieht der AI Act eine bewusst gestaffelte Übergangsregelung vor. Der europäische Gesetzgeber hat erkannt, dass die Anpassung der Organisationen, die Entwicklung harmonisierter technischer Standards und der Aufbau der institutionellen Aufsichtsinfrastruktur Zeit benötigen. Das Ergebnis ist ein Zeitplan für die Umsetzung, der sich von Februar 2025 bis 2031 erstreckt.
Diese Staffelung hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmen: Es gibt keinen einzigen Zeitpunkt, an dem entweder „die Vorschriften eingehalten werden oder nicht“. Jede Art der KI-Nutzung hat ihre eigenen Fristen, ihre eigenen Verpflichtungen und ihre eigene Überwachungslogik. Diese Zusammenhänge zu verstehen, ist die erste Aufgabe jedes Rechts-, Technik- oder Führungskräften, der das regulatorische Risiko fundiert steuern möchte.
Este análisis se basa en el texto consolidado del Reglamento (UE) 2024/1689 (EUR-Lex, CELEX 02024R1689-20240712) y en el Reglamento (UE) 2026/1744 del Parlamento Europeo y del Consejo (Digital Omnibus sobre IA), aprobado por el Consejo el 29 de junio de 2026 y publicado en el DOUE el 24 de julio de 2026. Para uso jurídico formal, debe consultarse la versión consolidada en EUR-Lex en la fecha de utilización.
Die wichtigsten Daten zum AI Act: Von den Anfängen bis 2031
Die folgende Tabelle enthält die wichtigsten Termine und Meilensteine der Verordnung (EU) 2024/1689 in ihrer ursprünglichen Fassung, vor den Änderungen durch das „Digital Omnibus“-Paket. Angegeben sind die Rechtsgrundlage sowie praktische Hinweise für Organisationen, die KI einsetzen oder nutzen.
| Datum | Rechtliche Grundlage | Verpflichtung / Meilenstein | Praktische Lektüre |
|---|---|---|---|
| 13. Juni 2024 | Verordnung (EU) 2024/1689 | Datum des Rechtsakts des Europäischen Parlaments und des Rates. | Grundlagentext des AI Act. Maßstab für jede rechtliche Auslegung. |
| 12. Juli 2024 | ABl. L 2024/1689 | Offizielle Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. | Beginn der Frist bis zum Inkrafttreten (20 Tage später). |
| 1. August 2024 | § 113 | Inkrafttreten der Verordnung. | Die Vorschrift ist in Kraft getreten und wird nun schrittweise umgesetzt. |
| Seit August 2024, jährlich | § 112 Abs. 1 | Kommission: Jährliche Überprüfung der Notwendigkeit einer Änderung von Anhang III und der Liste der verbotenen Praktiken. | Relevant für die institutionelle Aufsicht und mögliche regulatorische Erweiterungen. |
| Februar 2025 | Art. 113a; Art. 1–5 | Anwendung der Kapitel I und II: Allgemeine Bestimmungen, Begriffsbestimmungen, KI-Kompetenz und verbotene Praktiken. | Wichtiger Termin: Schulung des Personals (Art. 4) und Ausschluss verbotener Praktiken (Art. 5). Bereits in Kraft. |
| 2. Mai 2025 | § 56 Abs. 9 | Verhaltenskodizes für KI-Modelle für allgemeine Zwecke: voraussichtlicher Fertigstellungstermin. | Unterstützung für Anbieter von GPAI-Modellen und freiwillige Einhaltung der Vorschriften. |
| 2. August 2025 | § 113 Buchstabe b; §§ 70 Abs. 2 und 70 Abs. 6 | Anwendung von Kapitel III Abschnitt 4; Kapitel V, VII, VIII, XII, Artikel 78. Mitteilung der zuständigen nationalen Behörden. | GPAI-Modelle, institutionelle Governance, Vertraulichkeit. Ermöglicht die Identifizierung von Aufsichtsorganen und der Kontrollstruktur. |
| 2. Februar 2026 | §§ 6.5 und 72.3 | Kommission: Leitlinien zur Einstufung von Hochrisikosystemen und Muster für einen Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen. | Auslegungsgrundlagen. Art. 72 Abs. 3 wurde durch das Omnibus-Gesetz berührt. |
| 2. Aug. 2026 ★ | § 113, allgemeine Regelung | Allgemeines Datum des Inkrafttretens der Verordnung für Bestimmungen, für die kein spezifischer Zeitplan gilt. Umfasst Art. 50 (Transparenz und Kennzeichnung von zusammengefassten Inhalten). | Die Transparenzpflicht gemäß § 50 gilt ab heute. Die Regelung für hohe Risiken (Anhang III) wurde durch das Omnibusgesetz auf den 2. Dezember 2027 verschoben. |
| 2. August 2027 | Art. 113.c (ursprünglich); Art. 111.3 | Anwendung von Art. 6.1 und Verpflichtungen für vor dem 2. August 2025 eingeführte Hochrisikosysteme. (Geändert durch Omnibus: Anhang III → 2. Dezember 2027.) | Termin verschoben. Einzelheiten zu den Verschiebungen siehe Tabelle 2. |
| 2. August 2028 | § 112 Abs. 2; §§ 112 Abs. 5–7 | Erste Bewertungen der Kommission zu GPAI, Transparenz, Governance, dem KI-Büro und Energieeffizienz. | Meilenstein der institutionellen Überprüfung; kann zu Änderungen führen. |
| 2. August 2029 | § 112 Abs. 3 | Erster allgemeiner Bericht zur Bewertung und Überprüfung der Verordnung. | Überwachung der Umsetzung und eventueller Änderungsvorschlag. |
| 2. August 2030 | § 111 Abs. 2 | KI-Systeme mit hohem Risiko, die für den Einsatz durch öffentliche Behörden bestimmt sind: verbindliche Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften. | Spezifische Übergangsregelung für bereits bestehende öffentliche Nutzungen. |
| 31. Dez. 2030 | § 111 Abs. 1 | KI-Systeme, die Bestandteile von Großcomputersystemen gemäß Anhang X sind und vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden. | Frist für große regulierte IT-Systeme. |
| 2. August 2031 | § 112 Abs. 13 | Bewertung der Umsetzung der Verordnung nach den ersten Jahren ihrer Anwendung. | Mögliche Einleitung einer strukturellen Überprüfung des Anwendungsmodells. |
★ Stichtag dieser Analyse. Der allgemeine Stichtag umfasst Art. 50, schließt jedoch das hohe Risiko aus Anhang III aus, das durch das „Digital Omnibus“-Gesetz aufgeschoben wurde.
Die Änderungen des „Digital Omnibus“: Was hat sich verschoben und warum ist das wichtig?
El 29 de junio de 2026, el Consejo de la UE aprobó el Digital Omnibus sobre IA, un paquete de modificaciones al AI Act que ajusta plazos, introduce nuevas prohibiciones y simplifica algunos requisitos. El texto se publicó en el DOUE el 24 de julio de 2026 como Reglamento (UE) 2026/1744, con entrada en vigor a los tres días de su publicación — antes del 2 de agosto de 2026, lo que confirma que los aplazamientos descritos a continuación son ya jurídicamente firmes.
Die für die meisten Unternehmen wichtigste Änderung ist die Verschiebung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit hohen Risiken gemäß Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Dadurch erhalten Anbieter und Implementierer von Systemen, die in Bereichen wie Biometrie, kritische Infrastrukturen, Beschäftigung, Bildung, wesentliche Dienstleistungen, Migration und Rechtspflege tätig sind, 16 zusätzliche Monate Zeit.
Die Verschiebung auf den 2. Dezember 2027 gilt für Anhang III in seiner Gesamtheit, hat jedoch keine Auswirkungen auf Artikel 50 (Transparenz und Kennzeichnung von zusammengefassten Inhalten), dessen allgemeines Inkrafttreten weiterhin am 2. August 2026 erfolgt. Auch das bereits geltende Verbot von Manipulationspraktiken sowie die Verpflichtungen zur Medienkompetenz (Art. 4) werden nicht aufgeschoben.
| Fach | Geplanter Starttermin | Neuer Termin / Änderung | Rechtliche Grundlage | Praktische Bedeutung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Hohes Risiko gemäß Anhang III | 2. August 2026 | → | 2. Dez. 2027 | Art. 113.c modificado; Reglamento (UE) 2026/1744 | Biometrie, kritische Infrastrukturen, Beschäftigung, Bildung, grundlegende Dienstleistungen, Migration, Justiz, demokratische Prozesse. |
| In Produkte des Anhangs I integriertes hohes Risiko | 2. August 2027 | → | 2. August 2028 | Art. 113.c modificado; Reglamento (UE) 2026/1744 | KI-Systeme in Sicherheitsprodukten (bereits bestehende branchenspezifische Richtlinien). |
| Neue verbotene Praktiken: nicht einvernehmliche intime/sexuelle Inhalte und CSAM | Im ursprünglichen Text nicht vorgesehen | → | 2. Dez. 2026 | Art. 5 modificado; Reglamento (UE) 2026/1744 | Neues spezifisches Verbot der Erstellung oder Bearbeitung von nicht einvernehmlichen intimen/sexuellen Inhalten und Material über sexuellen Kindesmissbrauch. |
| Kennzeichnung synthetischer Inhalte für bereits auf dem Markt befindliche Systeme | 2. August 2026 | → | 2. Dez. 2026 | Art. 111.4 nuevo; art. 50.2; Reglamento (UE) 2026/1744 | Systemanbieter, darunter auch GPAI, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, erhalten vier zusätzliche Monate. |
| Sandbox regulatorio nacional de IA · pendiente de verificar | 2. August 2026 | → | 2. August 2027 | Art. 57.1 modificado; Reglamento (UE) 2026/1744 | Cada Estado miembro debe disponer de al menos un espacio controlado de pruebas. Fecha de aplazamiento no confirmada de forma independiente; otras fuentes previas a la publicación indicaban que esta obligación no se veía afectada por el Omnibus y seguía aplicando el 2 ago. 2026. Verificar contra el texto consolidado antes de publicar. |
| Plan de vigilancia poscomercialización · pendiente de verificar | Frist: bis zum 2. Februar 2026 | → | Freiwillige Richtlinie bis zum 2. September 2027 | Art. 72.3 modificado; Reglamento (UE) 2026/1744 | Se sustituye el modelo obligatorio por orientación de la Comisión, más flexible para proveedores de alto riesgo. No se ha podido confirmar de forma independiente este cambio; verificar contra el texto consolidado antes de publicar. |
| Maschinen und Überschneidungen in den Rechtsvorschriften | Regelung gemäß Anhang I des AI Act | → | Delegierte Rechtsakte, die vor dem 2. August 2028 gelten | Reglamento (UE) 2026/1744; Reglamento (UE) 2023/1230 | Das Zusammenspiel zwischen dem KI-Gesetz und der Maschinenrichtlinie wird neu geregelt, um eine doppelte Regulierungslast zu vermeiden. |
„Es ist keine allgemeine Verschiebung der KI-Alphabetisierung zu erkennen: Sie gilt weiterhin ab dem 2. Februar 2025. Auch der Block der allgemein nutzbaren KI-Modelle, der ab dem 2. August 2025 gilt, wird nicht verschoben, unbeschadet spezifischer Übergangsregelungen.“ — Tabelle 2 des Actiaris-Berichts, KI-Governance · Juli 2026
Was sollten Organisationen kontrollieren und wann?
Der Wert des Kalenders liegt nicht darin, sich Daten zu merken, sondern darin, die Einhaltung der Vorschriften schrittweise zu strukturieren. Eine Organisation, die KI einsetzt, hat drei verschiedene Aufgaben: zu wissen, welche KI-Anwendungen es gibt und wer sie nutzt; zu entscheiden, ob jede Anwendung in eine regulierte Kategorie fällt; und ausreichende Nachweise aufzubewahren, um zu belegen, dass der Betrieb unter menschlicher Aufsicht, mit angemessenen Kontrollen und einer nachvollziehbaren Dokumentation erfolgt.
Die vier strukturellen Verpflichtungen, für die kein Aufschub gewährt wird
Abgesehen von den Fristen sieht die Verordnung vier Blöcke von Verpflichtungen vor, die in unterschiedlichem Umfang bereits gelten oder ab August 2026 ohne Verlängerung gelten werden:
Grundkenntnisse in KI
Betreiber und Implementierer müssen sicherstellen, dass das Personal, das mit KI-Systemen arbeitet, über angemessene Kompetenzen verfügt. Ein Abschluss ist nicht erforderlich, jedoch muss der Nachweis über eine entsprechende Aus- und Weiterbildung erbracht werden.
Bereits verpflichtendTransparenz und Kennzeichnung synthetischer Inhalte
Verpflichtung, den Nutzer darüber zu informieren, wenn er mit einer KI interagiert, und alle künstlich generierten Inhalte (Bilder, Videos, Audiodateien, Texte) technisch nachweisbar zu kennzeichnen.
Seit dem 2. August 2026Wirksame menschliche Aufsicht
Hochrisikosysteme müssen so konzipiert sein, dass sie von natürlichen Personen überwacht werden können. Durch menschliches Eingreifen muss es möglich sein, die Systemausgaben in Echtzeit zu unterbrechen, zu ändern oder abzulehnen.
Verschoben auf Dez. 2027Technische Dokumentation und Risikomanagement
Risikomanagementsystem, Datenqualität, technische Dokumentation gemäß Anhang IV, automatische Aktivitätsprotokolle, Transparenz, Genauigkeit, Solidität und Cybersicherheit.
Verschoben auf Dez. 2027Was Unternehmen bis Ende 2026 unbedingt beachten müssen
Die Verschiebung von Anhang III beseitigt das Risiko nicht, sondern verlagert es lediglich. Unternehmen, die bis Dezember 2027 warten, um mit dem Aufbau von Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und personeller Überwachung zu beginnen, werden zu spät dran sein. Die Erfahrungen mit der DSGVO haben gezeigt, dass diejenigen Organisationen, die zwei oder drei Jahre im Voraus mit der Anpassung begonnen haben, auch tatsächlich die Einhaltung der Vorschriften nachweisen konnten; diejenigen, die bis zum letzten Monat gewartet haben, entschieden sich für formale Lösungen, die einer Prüfung nicht standhielten.
Es gibt drei Maßnahmen, die jede Organisation bis Januar 2027 abgeschlossen oder in Angriff genommen haben sollte:
Erfassen Sie alle eingesetzten oder in Betrieb befindlichen KI-Systeme: Anbieter, Funktion, verarbeitete Daten, ob sie Entscheidungen treffen oder dabei unterstützen, ob sie Auswirkungen auf natürliche Personen haben. Ohne Bestandsaufnahme ist eine Klassifizierung nicht möglich.
Für jedes Bestandsverwaltungssystem gilt: Handelt es sich um ein allgemein verwendetes System (GPAI)? Fällt es unter eine der Kategorien in Anhang III? Erzeugt es synthetische Inhalte? Werden damit Entscheidungen über Personen getroffen? Die Einstufung bestimmt, welche Regelung ab welchem Zeitpunkt gilt.
Bei Anwendungen mit besonders großen Auswirkungen sollten Sie damit beginnen, Folgendes zu dokumentieren: Wer überwacht die Ergebnisse der KI, wie werden menschliche Eingriffe protokolliert und welche Belege gibt es dafür, dass der Prozess tatsächlich kontrolliert wird? Diese Dokumentation ist sowohl für eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde als auch für Vertragsstreitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung.
Diese drei Maßnahmen stellen zwar keine formellen Verpflichtungen des AI Act für alle Systeme dar, bilden jedoch die Mindestvoraussetzung, um gegenüber einer Aufsichtsbehörde oder einer Gegenpartei Rechenschaft über die Governance des eingesetzten KI-Systems ablegen zu können.
La evidencia criptográfica como respuesta a las obligaciones del EU AI Act
Die Transparenzpflicht gemäß Artikel 50 – die technisch nachweisbare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten – erfordert etwas, was herkömmliche Dokumentenmanagementsysteme nicht bieten: einen überprüfbaren und unabhängigen Nachweis darüber, dass ein Inhalt eine bestimmte Herkunft hat, dass er von einem Menschen überprüft wurde und dass dieser Nachweis nicht verändert wurde.
V-PROOF fungiert als kryptografische Evidenzschicht für KI-Ausgaben: Es generiert einen hash des Dokuments oder Inhalts, verankert diesen über IPFS und registriert ihn in Base L2, wodurch ein on-chain entsteht on-chain das von jedem Dritten on-chain , ohne dass Anmeldedaten erforderlich sind oder eine Abhängigkeit vom Anbieter besteht. Der Nachweis ist unbefristet gültig. Die Aufsichtsbehörde muss dem System des Unternehmens nicht vertrauen, sondern kann den Nachweis unabhängig überprüfen.
Neben Artikel 50 V-PROOF auch die nachweisbare Dimension von Artikel 14 (menschliche Überwachung: unveränderliche Aufzeichnung kritischer Eingriffe und Genehmigungen) und von Artikel 16 (Rückverfolgbarkeit und Datenintegrität in Hochrisikosystemen) V-PROOF .
Para organizaciones que desarrollan modelos de IA propios —incluyendo LLMs internos de nueva creación— el módulo AI Orchestrator de V-PROOF registra y sella criptográficamente cada fase del ciclo de vida: ingesta de datos, EDA, entrenamiento, evaluación, staging y despliegue en producción. Cada versión del modelo recibe su V-Seal propio, incluyendo los modelos que no superan la evaluación. Esta cobertura responde directamente a las obligaciones de los artículos 53 a 55 del Reglamento, que establecen los deberes de documentación técnica, trazabilidad de datos de entrenamiento y gobernanza de modelos GPAI para los proveedores que los desarrollan internamente.
Weitere Informationen unter vproofprotocol.com →Was deckt V-PROOF Rahmen des EU AI Act ab?
Lo que cubre V-PROOF, dónde aplica y qué queda fuera del scope del producto
- Unveränderlicher kryptografischer Nachweis von KI-Outputs – hash + IPFS + L2-Basis, von jedem Dritten ohne Zugangsdaten und unabhängig vom Anbieter überprüfbar. § 50 · Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten
- Unveränderliches Protokoll über Eingriffe und Genehmigungen im Rahmen der menschlichen Überwachung von KI-Systemen. § 14 · Menschliche Überwachung
- Integritäts- und Rückverfolgbarkeitssiegel für Daten, die von Hochrisikosystemen verarbeitet werden, miton-chain timestamp . § 16 · Pflichten von Anbietern mit hohem Risiko
- Überprüfbare technische Dokumentation und Prüfpfad für Protokolle kritischer Systemereignisse. § 12 · Protokollierung · § 13 · Transparenz
- Keine zusätzliche Infrastruktur. Kein aufwendiges Onboarding. Integration in bestehende Systeme. Alle relevanten Artikel · Bereichsübergreifende Umsetzung
- AI Orchestrator: trazabilidad criptográfica del ciclo de vida completo de modelos ML/LLMs — ingesta → EDA → entrenamiento → evaluación → staging → producción. V-Seal por versión con métricas registradas. Evidencia probatoria de cada fase, incluidos los modelos que no superan la evaluación. Art. 10 · Trazabilidad datos de entrenamiento · Arts. 53-55 · GPAI
- Art. 50 ist seit dem 2. August 2026 in Kraft: Jede Organisation, die synthetische Inhalte erstellt, muss diese mit einer nachweisbaren technischen Kennzeichnung versehen. Artikel 50 · Sofortige Inkraftsetzung
- Digital Omnibus: 16 meses adicionales para preparar la evidencia de alto riesgo. Ventana para implantación sin presión. Art. 113 modificado · Reglamento (UE) 2026/1744
- Regulierte Branchen – Gesundheitswesen, Finanzwesen, Personalwesen, Bildungswesen – gemäß Anhang III mit der Verpflichtung zur nachweisbaren Rückverfolgbarkeit gegenüber den Aufsichtsbehörden. Anhang III · Systeme mit hohem Risiko
- B2B-Verträge mit KI-Audit-Trail-Klauseln: Die Implementierer verlangen von ihren Modellanbietern Nachweise. § 25 · Verantwortlichkeiten in der Wertschöpfungskette
- Sie ersetzt nicht die Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle für Systeme mit hohem Risiko. § 43 · Konformitätsbewertung
- No valida la calidad intrínseca ni los sesgos de los datos de entrenamiento, ni audita la arquitectura interna del modelo. V-PROOF certifica el proceso — no evalúa la bondad técnica del dato o del modelo. Art. 10 · Calidad y sesgo de datos · Evaluación técnica interna
- Gilt nicht für Systeme, die keine dokumentierbaren Ergebnisse erzeugen oder ohne protokollierbare Zwischenergebnisse arbeiten. Eingebettete Systeme oder Systeme ohne strukturierte Ausgabe
- Die Erstaufnahme der KI-Systeme der Organisation wird nicht durchgeführt – dies ist der Ausgangspunkt vor V-PROOF. Art. 4 · Grundkenntnisse · Schritt Null der Compliance
Weiß Ihre Organisation, wo sie in Bezug auf den AI Act steht?
Wir ermitteln Ihre regulatorischen Risiken, klassifizieren Ihre KI-Systeme und erstellen die in der Verordnung geforderten kryptografischen Nachweise. Ganz ohne vorherige Bestandsaufnahme und ohne zusätzliche Infrastruktur.
Lass uns reden →Offizielle Quellen und Quellenangaben
- Konsolidierter Wortlaut der Verordnung (EU) 2024/1689 – EUR-Lex · CELEX 02024R1689-20240712
- Amtliche Veröffentlichung des AI Act im Amtsblatt der Europäischen Union (DOUE) — EUR-Lex · ELI / OJ
- Artikel 113 und Basiszeitplan – AI Act Service Desk · Europäische Kommission
- Offizielle Website zur Umsetzung des AI Act – Europäische Kommission · Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
- Reglamento (UE) 2026/1744 del Parlamento Europeo y del Consejo (Digital Omnibus sobre IA) — publicado en el DOUE el 24 de julio de 2026. Consultar versión consolidada en EUR-Lex.
- Aprobación política del Consejo, 29 de junio de 2026 — Consejo de la UE · comunicado oficial
- Análisis de la reforma — RocaJunyent, "La UE redefine las reglas de la IA: claves del nuevo Reglamento Ómnibus", 24/07/2026.
